[ Auszug: (1) Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das
Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der
Verein seinen ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]